FÜR BETREIBER


Ihr Gebäude hat bzw. benötigt eine Brandmeldeanlage - damit sind Sie Betreiber einer Brandmeldeanlage

Bei baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen

Die Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung und ein etwaig vorhandener Brandschutznachweis geben genaue Auskunft darüber, ob Ihre Brandmeldeanlage baurechtlich gefordert ist.

Sollte dies bei Ihnen zutreffen, sind Sie als Betreiber der Anlage verantwortlich für:

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Prüfsachverständigen
  • Wiederkehrende Prüfung der Anlage nach spätestens 3 Jahren durch einen Prüfsachverständigen
  • Prüfung der Anlage nach wesentlicher Änderung, wie z.B. genehmigungspflichtige Umbauarbeiten am Gebäude oder Nutzungsänderung (Turnhalle wird zur Unterkunft für Asylbewerber)
  • Aufbewahrungspflicht der Prüfbescheinigungen über mindestens 5 Jahre
  • Regelmäßige Instandhaltungsarbeiten durch einen zertifizierten Facherrichter (Instandhaltungsvertrag)
  • Brandmeldertausch gem. DIN14675 nach 8 Jahren in Rücksprache mit Ihrem Instandhaltungsunternehmen

Für die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen können Sie direkt mit PrüfSv in Verbindung treten.

Damit die Prüfung durchgeführt werden kann, ist Folgendes zu beachten:

Wir benötigen von Ihnen vorab:

  • Baugenehmigung
  • Brandschutznachweis
  • Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Prüfsachverständigen, falls vorhanden
  • Kontakt zum Instandhaltungsunternehmen der Brandmeldeanlage

Wir benötigen von Ihnen vor Ort am Prüfungstermin:

  • Ortskundiger Techniker der Errichterfirma
  • Zugang zu allen Räumlichkeiten der Anlage
  • Zugang zur Dokumentation der Brandmeldeanlage über den anwesenden Techniker der Errichterfirma

Unser Service:

  • Terminkoordination mit dem zuständigen Instandhaltungsunternehmen
  • Durchführung der baurechtlich geforderten Prüfung
  • Erstellung und Zusendung aller notwendigen Prüfbescheinigungen
  • Automatische Erinnerung an die wiederkehrende Prüfung nach 3 Jahren durch PrüfSv

 

Sollte Ihr Gebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet sein, welche nicht über die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept gefordert wurde, sind Sie Betreiber einer freiwillig installierten Brandmeldeanlage.

Bei freiwillig installierten Brandmeldeanlagen

Sollten Sie freiwillig eine Brandmeldeanlage in Ihrem Gebäude installiert haben, können Sie diese selbstverständlich auch durch einen Prüfsachverständigen prüfen lassen. Die Prüfung ist in diesem Fall baurechtlich nicht gefordert, bietet Ihnen aber folgende Vorteile:

  • Bescheinigung über die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage durch eine unabhängige Stelle
  • Möglichkeit zur Prämienreduzierung der Brandversicherung durch Prüfbericht von PrüfSv

 

Gerne sind wir Ihnen während der gesamten Betriebszeit Ihrer Anlage behilflich, um Fragen rund um das Thema Baurecht und Betrieb von sicherheitstechnischen Anlagen zu klären.

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Gerne können sie ganze einfach einen Termin per E-Mail vereinbaren.