LEISTUNGEN


Das Prüfsachverständigenbüro Krämer ist spezialisiert auf die Prüfung baurechtlich geforderter Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach §2 SPrüfV bzw. § 24 PrüfVBau. Unsere langjährige praktische Erfahrung im Bereich der Sicherheitstechnik und ein individueller und persönlicher Service machen uns zum kompetenten und zuverlässigen Partner für Errichter und Betreiber.

Zudem verfügen wir über die Erfahrung und Möglichkeit, Mitarbeiter auf Errichter- und Betreiberseite zu verschiedenen Themen der Sicherheitstechnik zu schulen. Planungs- und Projektierungsgrundlagen, generelle Grundlagen der Brandmeldetechnik oder auch wichtige Inhalte des Landesbaurecht Bayern sind einige unserer Schulungsschwerpunkte.

Haftungsfragen und technische Anforderungen an Sach-, Einrichtungs- und Personenschutz sind für Errichter und Betreiber von sicherheitstechnischen Anlagen von entscheidender Bedeutung. Daher ist es für beide Seiten wichtig, mit einem Prüfsachverständigen zusammen zu arbeiten, der neben dem nötigen rechtlichen und technischen Know-how auch noch über eine angemessene und verständliche Kommunikation mit seinen Auftraggebern und den Behörden verfügt.

PrüfSv-Leistungen:
  • Baubegleitende Prüfung der sicherheitstechnischen Anlage nach §2 SPrüfV bzw. §24 PrüfVBau vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung.
  • Durchführung der geforderten wiederkehrenden Prüfung der sicherheitstechnischen Anlage innerhalb einer Frist von 3 Jahren.
  • Dokumentation der Prüfergebnisse mit Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage laut Bauvorlagenverordnung, Anlage 16.
  • Schulungen zum Thema Landesbaurecht Bayern, DIN 14675 und DIN VDE 0833.
Referenzen

In den letzten Jahren haben wir bayernweit Prüfungen an den verschiedensten Objekten durchgeführt. Hier eine kleine Auswahl an Referenzen:

  • Tiefgaragen
  • Kindergärten, Schulen und Universitäten
  • Burgen und Schlösser
  • Museen
  • Berg- und Talstationen 
  • Einkaufszentren
  • Bürogebäude
  • Industriebetriebe und -hallen
  • Öffentliche Gebäude
  • Krankenhäuser und Seniorenheime
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Jugendherbergen
  • Messestände
  • Autohäuser
  • Kloster
  • Polizeistationen
  • Möbelhäuser
  • Logistikhallen
  • Flugzeughangars
  • Banken
  • Brauereien
  • Feuerwehrhäuser
  • Tunnel
  • Bauhöfe
  • Kraftwerke
  • Einfamilienhäuser über 400m² 
Erfahren Sie mehr, was Sie als Errichter und Betreiber von sicherheitstechnischen Anlagen über die geforderte Prüfung wissen solten: